Häufige Fragen

Kann ich bereits Mitglied werden?

Noch nicht. Der Wohngenerator befindet sich im Aufbau. Die Statuten stehen, aber die ergänzenden Reglemente zur Mitgliedschaft, Finanzierung und Aufnahme werden noch erarbeitet.

Du kannst aber bereits jetzt unverbindlich dein Interesse an einer späteren Mitgliedschaft anmelden. Wir wollen damit früh sichtbar machen, dass es in Rapperswil-Jona und der Region Rückhalt für mehr gemeinnützigen Wohnraum gibt. Eine starke Interessentenliste hilft uns bei Gesprächen mit Stadt, Grundeigentümerschaften, Finanzgebern und Partnerorganisationen.

Gibt es bereits Wohnungen?

Nein. Der Wohngenerator besitzt aktuell noch keine Wohnungen. Wir suchen erste Projektmöglichkeiten, Grundstücke, Baurechte und Liegenschaften.

Garantiert eine spätere Mitgliedschaft eine Wohnung?

Nein. Eine Mitgliedschaft garantiert keine Wohnung.

Für künftige Wohnungen wird die Mitgliedschaft in der Regel Voraussetzung für eine Miete sein. Die Vergabe der Wohnungen richtet sich aber nach dem Vermietungsreglement, den verfügbaren Wohnungen und den geltenden Kriterien.

Was wird eine Mitgliedschaft voraussichtlich kosten?

Gemäss Statuten übernimmt jedes Mitglied mindestens zehn Genossenschaftsanteile zu je 100 Franken. Die Pflichtbeteiligung beträgt damit 1’000 Franken.

Die genauen Bedingungen werden in den Reglementen festgelegt und vor einem Beitritt erläutert.

Was sind Genossenschaftsanteile?

Genossenschaftsanteile sind die finanzielle Beteiligung der Mitglieder an der Genossenschaft Wohngenerator. Sie bilden einen Teil des Eigenkapitals der Genossenschaft.

Unabhängig von der Anzahl Genossenschaftsanteile hat jedes Mitglied an der Generalversammlung eine Stimme. Die Genossenschaft gehört damit nicht einzelnen Personen stärker als anderen, sondern wird demokratisch durch ihre Mitglieder getragen.

Der Wohngenerator unterscheidet voraussichtlich drei Formen von Genossenschaftsanteilen:

  1. Pflichtanteile
    Jedes Mitglied übernimmt mindestens zehn Genossenschaftsanteile zu je 100 Franken. Die Pflichtbeteiligung beträgt damit 1’000 Franken. Diese Pflichtanteile sind die Grundlage der Mitgliedschaft.
  2. Zusätzliche Genossenschaftsanteile
    Mitglieder können sich zusätzlich am Genossenschaftskapital beteiligen. Das stärkt das Eigenkapital des Wohngenerators und erleichtert künftige Projekte. Die Details werden im Finanzreglement geregelt.
  3. Wohnungsanteile
    Wer später eine Wohnung des Wohngenerators mietet, muss über die Pflichtanteile hinaus zusätzliche Wohnungsanteile übernehmen. Die Höhe hängt von der jeweiligen Wohnung und den Anlagekosten ab. Gemäss Statuten darf der Betrag höchstens 20 Prozent der Anlagekosten der gemieteten Räumlichkeiten betragen. Der Vorstand kann in Ausnahmefällen Ratenzahlung bewilligen.

Sind Genossenschaftsanteile eine Spende?

Nein. Genossenschaftsanteile sind keine Spende. Sie bilden deine Beteiligung am Genossenschaftskapital.

Bei einem Austritt besteht gemäss Statuten grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung der einbezahlten Genossenschaftsanteile. Die Rückzahlung erfolgt zum Bilanzwert des Austrittsjahres, höchstens aber zum Nennwert. Zeitpunkt und Details richten sich nach Statuten und Reglementen.

Werden Genossenschaftsanteile verzinst?

Die Pflichtanteile werden gemäss Statuten nicht verzinst. Eine Verzinsung weiterer Anteile ist möglich. Die Generalversammlung bestimmt den Zinssatz jährlich. Die Details richten sich nach Statuten und Reglementen.

Solange der Wohngenerator noch keine Wohnungen besitzt, steht nicht die Verzinsung im Vordergrund, sondern der Aufbau der Genossenschaft.

Was ist eine Darlehenskasse?

Eine Darlehenskasse ist ein Finanzierungsinstrument einer Genossenschaft. Mitglieder können der Genossenschaft Geld als Darlehen zur Verfügung stellen. Dieses Geld bleibt nicht einfach auf einem normalen Bankkonto der Mitglieder, sondern wird der Genossenschaft für ihre Aufgaben zur Verfügung gestellt und verzinst.

Neben Genossenschaftsanteilen und Finanzierungen durch Banken oder andere externe Finanzinstitute hilft die Darlehenskasse, langfristiges Kapital für gemeinnützige Wohnprojekte aufzubauen.

Einfach gesagt: Mitglieder können dem Wohngenerator zusätzlich Geld leihen. Der Wohngenerator kann dieses Geld für den Aufbau, den Erwerb oder die Entwicklung von Wohnraum einsetzen. Die Mitglieder erhalten dafür eine Verzinsung gemäss Reglement.

Wird es beim Wohngenerator eine Darlehenskasse geben?

Ja. Die Statuten erlauben dem Wohngenerator ausdrücklich, eine Darlehenskasse zu führen. Mitglieder können dort Geld zinstragend anlegen. Die Einzelheiten regelt der Vorstand in einem Reglement.

Die Darlehenskasse wird neben Genossenschaftsanteilen und externen Finanzierungen eines der Finanzierungsinstrumente des Wohngenerators sein. Sie hilft, Kapital aus der Genossenschaft selbst zu mobilisieren und künftige Projekte mitzutragen.

Wer kann später Mitglied werden?

Mitglied werden können volljährige natürliche Personen, juristische Personen und öffentlich-rechtliche Körperschaften, sofern sie sich statutenkonform am Genossenschaftskapital beteiligen. Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstands.

Kann ich mich anmelden, auch wenn ich keine Wohnung suche?

Ja, du kannst auch Mitglied werden, wenn du keine Wohnung suchst. Der Wohngenerator sucht auch Menschen, die das Anliegen ideell, fachlich oder finanziell unterstützen möchten.

Kann ich den Wohngenerator finanziell unterstützen?

Ja. Finanzielle Unterstützung ist für den Wohngenerator wichtig.

Voraussichtlich gibt es mehrere Wege:

  • Genossenschaftsanteile
  • zusätzliche Genossenschaftsanteile
  • Darlehen über die Darlehenskasse
  • Schenkungen
  • projektbezogene Beiträge
  • Finanzierungen durch Banken oder andere Finanzinstitute.

Die genauen Möglichkeiten werden im Finanzreglement und im Reglement zur Darlehenskasse geregelt.

Kann ich ein Grundstück oder eine Liegenschaft melden?

Ja. Der Wohngenerator sucht Grundstücke, Baurechte und Bestandesliegenschaften für gemeinnützigen Wohnraum.

Hinweise prüfen wir vertraulich und unverbindlich.

Ist der Wohngenerator gemeinnützig?

Der Wohngenerator ist als gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft aufgebaut. Das Bundesamt für Wohnungswesen hat bestätigt, dass die Statuten der Genossenschaft Wohngenerator den Anforderungen an die Gemeinnützigkeit gemäss Wohnraumförderungsgesetz und Wohnraumförderungsverordnung erfüllt.

Was ist das Ziel des Wohngenerators?

Der Wohngenerator will den gemeinnützigen Wohnungsbestand in der Region Rapperswil-Jona gezielt ausbauen. Ziel ist dauerhaft preisgünstiger Wohnraum für Haushalte des Mittelstands, die am Wohnungsmarkt unter Druck stehen.

Was bedeutet Kostenmiete?

Kostenmiete bedeutet: Die Miete soll die langfristigen Kosten der Liegenschaft, der Verwaltung und der Genossenschaft decken. Sie dient nicht der Gewinnmaximierung.

Wer steht hinter dem Wohngenerator?

Der Wohngenerator wird durch einen ehrenamtlichen Vorstand aufgebaut. Im Vorstand vertreten sind die Bereiche Projektentwicklung, Finanzierung, Kommunikation, Genossenschaftswesen, Recht, Administration und Regionalentwicklung.